Damit Ihnen das Lachen nicht vergeht
Der Traum von einem strahlend weißen Lächeln und geraden Zähnen ist nicht erst seit dem Aufkommen von Instagram vor allem bei jungen Erwachsenen stark ausgeprägt. Schon immer haben Hollywoodstars und Models vor allem mit ihrem Lächeln überzeugt. Von diesem weitverbreiteten Wunsch profitieren vor allem die Anbieter von transparenten Zahnschienen wie etwa: PlusDental; DrSmile; oder SmileDirectClub. Mit vermeintlich günstigen Preisen und einem unschlagbaren Ergebnis werben diese Unternehmen vor allem in den sozialen Medien. Doch was passiert, wenn man feststellen muss, dass die Schienen nicht passen oder die Behandlung nicht so vertrauenserweckend ist, wie die Werbung es suggeriert? In solchen Fällen kann einem schnell das Lachen vergehen. Die Möglichkeiten, aus einem solchen Vertrag herauszukommen, stellen sich nämlich als schwierig dar. So sind einige Anbieter telefonisch kaum zu erreichen, oder wimmeln Beschwerdeanfragen ab.
In diesem Artikel möchte ich Ihnen darstellen, wie sie sich als Verbraucher von einem solchen Vertrag wieder lösen können.
Kündigung des Vertrags?
Die erste Idee der meisten Kunden ist es den Vertrag zu kündigen. Regelmäßig wird dies aber ohne Erfolg bleiben, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt und eine Kündigung in diesen Fällen nicht möglich ist. Einige Anbieter, wie etwa PlusDental, bieten in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht an. Ein solches Sonderkündigungsrecht greift jedoch nicht, wenn die Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg führt. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht in den bekannten Verträgen nur nach §§ 630b i.V.m. 627 BGB. Eine solche Kündigung ist nur dann wirksam, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Kunden erschüttert ist. Der Verbraucher bleibt jedoch beweispflichtig, dass dieses Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht. Einen solchen Beweis zu führen stellt sich in der praktischen Anwendung als erhebliche Hürde heraus.
Widerruf des Vertrages
Neben der Kündigung kommt auch ein Widerruf des Vertrages in Betracht. Dieser Widerruf hat zur Folge, dass der Vertrag vollständig rückabgewickelt wird. Das setzt jedoch voraus, dass Sie den Vertrag online oder am Telefon abgeschlossen haben. Online abgeschlossene Verträge können regelmäßig ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden.
Die Anbieter von Zahnschienen berufen sich jedoch darauf, dass es sich bei diesen Schienen um individuell angefertigte Produkte handelt, bei denen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist. Diesem Hinweis findet man sowohl bei PlusDental; DrSmile als auch SmileDirectClub. Mithin ist, aus Sicht der Anbieter, ein Widerruf des Vertrages ausgeschlossen.
Die Anbieter verkennen jedoch, dass ein Ausschluss des Widerrufsrechts nur bei Kauf- oder Werklieferungsverträgen möglich ist. Der Widerruf ist hingegen nicht ausgeschlossen, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz liegt hier gerade ein Werkvertrag vor. Begründet wird dies damit, dass der Schwerpunkt des Vertrages in der Herstellung von funktionstauglichen Zahnschienen liegt. D. h., ein Widerruf des Vertrages kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Sollten Sie die Frist von 14 Tagen bereits überschritten haben, ist Ihr Recht zum Widerruf nicht zwangsweise erloschen. So setzt die 14-tägige Frist voraus, dass sie auch hinreichend über ihre Widerrufsrechte informiert worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschluss immer noch die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen.
Was tun, wenn die Zahnschiene drückt?
Sollten Sie Probleme bei ihrer Behandlung haben, möchte ich Ihnen folgende Möglichkeiten an die Hand geben:
1. Beschwerdemanagement
Zunächst sollten Sie sich mit ihrer Beschwerde an den Anbieter wenden, um mit ihm gemeinsam eine Lösung Ihres Problems zu finden. Regelmäßig stellt ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement die schnellste Möglichkeit dar, einen Kompromiss zu finden. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich sämtliche Aussagen des Anbieters schriftlich bescheinigen lassen. Ein solches Vorgehen hilft, um in einem späteren Rechtsstreit getroffene Vereinbarungen zu beweisen. Setzen Sie auch Fristen für eine Antwort.
2. Widerruf erklären
Sollte sich keine Lösung finden lassen, die für beide Parteien akzeptabel ist und Sie sich von dem Vertrag lösen wollen, sollten Sie dem Widerruf erklären. Dies können Sie sowohl schriftlich als auch per E-Mail erledigen. Wichtig ist an dieser Stelle nur, dass Sie einen Nachweis für den Zugang des Widerrufs beim Anbieter vorhalten. Dies kann etwa in Form einer Lesebestätigung erfolgen. Sollte der Anbieter Ihren Widerruf ablehnen, unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
3. Schäden dokumentieren
Nicht selten kommt es vor, dass nicht passende Zahnschienen zu Schmerzen oder gar Verletzungen im Mundraum führen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich die Verletzungen durch Ihren Zahnarzt dokumentieren. Sollten die Verletzung durch eine unsachgemäße Bearbeitung der Schiene erfolgt sein, so könnten Sie an dieser Stelle Schmerzensgeld geltend machen.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Gerne berate ich Sie individuell und kläre Sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten auf. Melden Sie sich am besten direkt bei mir per Telefon oder per E-Mail.