Strafrecht und digitale Beweise

Strafrecht und IT-Strafrecht
früh reagieren.

Verteidigung und Beratung bei digital geprägten Ermittlungsverfahren, Cybercrime und unternehmensbezogenen Vorwürfen.

Was ich für Sie
übernehme.

Der konkrete Umfang richtet sich nach Ihrem Sachverhalt. Sie erhalten vor der Beauftragung eine klare Einordnung der nächsten Schritte.

01

IT-Strafrecht und Cybercrime

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

02

Durchsuchung und Beschlagnahme

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

03

Digitale Beweismittel

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

04

Vermögens- und Betrugsdelikte

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

05

Unternehmensbezogene Ermittlungen

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

06

Strafverteidigung und Nebenklage

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

Wann eine rechtliche Prüfung sinnvoll ist.

  1. 01Vorladung oder Anhörung liegt vor
  2. 02IT-Systeme oder Geräte wurden beschlagnahmt
  3. 03Hackerangriff führt zu Ermittlungen
  4. 04Vorwurf betrifft Unternehmen oder Beschäftigte

Worum geht es?

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Sie erhalten zeitnah eine persönliche Rückmeldung dazu, ob und in welchem Rahmen eine Bearbeitung möglich ist.

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