Rechtsgebiete
So vielfältig wie das Geschäft von Freelancern und kleinen Unternehmen sein kann, so unterschiedlich sind auch mögliche rechtliche Problematiken. Daher ist mein Anspruch, Sie in verschiedenen Unternehmensbereichen kompetent zu beraten.
Ich berate Sie in folgenden Rechtsgebieten:
Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts biete ich Ihnen eine umfassende Beratung an. Gerne erarbeite ich mit Ihnen neue Verträge und berate Sie dabei, diese auch in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Im Falle eines Rechtsstreits begleite ich Sie von der ersten Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, über das Gerichtsverfahren bis hin zur Vollstreckung ihrer Forderung. Ich agiere im Sinne einer zielorientierten und erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sie können mich auch dauerhaft als externe Rechtsabteilung beauftragen.
Der gewerbliche Rechtsschutz beinhaltet vor allem Marken- und Urheberrechtsstreitigkeiten, aber auch Ihren Schutz vor unlauterem Wettbewerb der Konkurrenz.
Diese Thematik bedarf einer schnellen Handlungsbereitschaft. Der Schutz Ihrer Unternehmensinteressen muss zügig und zielorientiert durchgesetzt werden, um hohe finanzielle Verluste zu vermieden.
Ich berate Sie hier gerne und stehe Ihnen gerichtlich und außergerichtlich zur Seite. Mit meiner Erfahrung aus dem wirtschaftlichen Bereich, berate ich Sie gerne bei Abmahnungen oder dem Erlass einer einstweiligen Verfügung. Gerade in dem Bereich der Abmahnungen ist Eile geboten.
Sind Sie geschäftlich auf sozialen Medien aktiv, braucht es ein starkes Werbekonzept. Gerade hier können Sie als Influencer vor großen Herausforderungen stehen. Wie man diese Kennzeichnungspflicht rechtswirksam umsetzt, erarbeite ich mit Ihnen. Wichtig ist mir dabei, dass die Strategie auf Ihr Produkt abgestimmt ist.
In einer immer komplexer werdenden Welt sind auch strafrechtliche Konflikte nicht zu vermeiden. Für eine optimale strafrechtliche Verteidigung brauchen Sie einen Rechtsanwalt, dem Sie vertrauen können und der gerade in der Krise für Sie da ist. Egal ob Täter oder Opfer, jeder hat das Recht auf eine faire und kompetente Verteidigung seiner Rechte.
Auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht kommt es meist auf eine schnelle Kommunikation und eine klare Strategie an. Ich berate Sie auf diesem Gebiet in allen Stadien. Ob Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Strafbefehls oder das Aushandeln eines „Deals“ mit der Staatsanwaltschaft. Mir kommt es darauf an, den für Sie besten Weg in dieser schwierigen Phase zu finden.
Die Gefahr für Sie und Ihr Unternehmen muss nicht immer nur von außen kommen, auch Mitarbeiter können Gelder unterschlagen oder veruntreuen, was Sie und Ihr Unternehmen nachhaltig schädigt. Zur Aufklärung dieser dolosen (den Unternehmen schadenden) Handlungen arbeite ich eng mit Unternehmensberatern zusammen. Gemeinsam können wir für Ihr Unternehmen präventive Maßnahmen erarbeiten und Sie bei der Umsetzung begleiten.
Datenschutz ist mir selbst ein Herzensprojekt. Als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach DSGVO und BDSG-neu berate ich Sie gerne in jedem Bereich dieses umfassenden Aufgabenfeldes, an dem kein Unternehmen mehr vorbeikommt.
Gerade im Bereich Datenschutz kann genaue Kenntnis der Materie den entscheidenden Unterschied machen. Daher biete ich In-House-Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter an. Jeder Mitarbeiter Ihres Unternehmens muss über die Grundzüge der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in Kenntnis gesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass diese Schulungen im Gedächtnis bleiben, damit Ihre Mitarbeiter das Thema stets präsent haben. Als Referent schule ich zu Grundlagen oder zu individuellen Themen. In enger Absprache mit Ihnen, können die Themen direkt auf Ihre Unternehmensbedürfnisse abgestimmt werden.
Als externer Datenschutzbeauftragter berate ich Sie und Ihr Unternehmen in datenschutzrechtlichen Fragen und bin Ihr Sprachrohr zu den Aufsichtsbehörden. Das konkrete Leistungsspektrum können Sie gerne bei mir erfragen und ich schicke Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot, genau auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse zugeschnitten.
Darüber hinaus können Sie auch nachfolgende Leistungen beziehen:
- Erstellung datenschutzrelevanter Unterlagen
- Stellung als externe Datenschutzbeauftragter gemäß den Anforderungen des Art. 37 Abs. 5 DSGVO (Einwilligungen, Datenschutzhinweise für Ihre Webseite u.v.W.)
- Erstellung Ihres Datenschutzhandbuchs
- Webseitencheck
- Beratung Ihres internen Datenschutzbeauftragten
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist meist nicht nur die aktuelle Rechtslage entscheidend. Vielmehr kommt es hier zunehmend auf Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen an. Dabei kann man sich viel Zeit und Geld sparen, wenn Arbeitsverträge bereits im Vorfeld wenig Auslegungsspielraum lassen.
Die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen gehört dabei genauso zu diesem Spektrum, wie die außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Ebenso berate und begleite ich Sie auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Zusätzlich biete ich Whistleblowern die Möglichkeit mich über verschlüsselte Kommunikationswege zu erreichen, so dass Sie und Ihre sensibleren Informationen geschützt bleiben. Diskretion und Anonymität sind gerade auf diesem Gebiet besonders wichtig.