FAQ

Häufig gestellte Fragen von Mandanten

Meine Anwaltsgebühren richten sich in der Regel nach dem Streitwert der Angelegenheit. Gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird das Honorar auf Basis des Streitwerts berechnet. Um Ihnen eine transparente Einsicht in die möglichen Kosten zu geben, biete ich Ihnen die Möglichkeit, mithilfe eines Prozesskostenrechners selbst zu ermitteln, wie hoch die Gebühren in Ihrem speziellen Fall ausfallen könnten.

In einigen Fällen berechne ich mein Honorar jedoch nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern auf Basis eines Stundensatzes. Dies hängt von der jeweiligen Angelegenheit und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Mein grundlegender Stundensatz liegt bei 150 bis 250 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt dabei minutengenau und wird durch einen detaillierten Leistungsnachweis unterstützt, um maximale Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Es ist schwierig, die Dauer eines Rechtsverfahrens pauschal zu schätzen, da diese stark von den individuellen Umständen jedes Falles abhängt. Falls eine Angelegenheit außergerichtlich gelöst werden kann, sind die meisten Rechtsstreitigkeiten in der Regel innerhalb von einigen Wochen geklärt. Allerdings können komplexere Fälle durchaus einige Monate in Anspruch nehmen.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist etwas mehr Geduld gefragt. In der Regel dauert es etwa ein dreiviertel Jahr, bis eine Entscheidung in erster Instanz getroffen wird. Wenn jedoch Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden, kann sich der Prozess über mehrere Jahre erstrecken. Es ist mir wichtig, dass Sie als mein Mandant realistische Erwartungen bezüglich der Verfahrensdauer haben und ich werde Sie während des gesamten Prozesses kontinuierlich über den Fortschritt Ihres Falles informieren.

In der Rechtspraxis gibt es im Wesentlichen drei mögliche Ausgänge für einen Fall. Der erste und beste Ausgang ist, dass Sie den Fall gewinnen. In diesem Fall übernimmt in der Regel die unterlegene Partei die Kosten für Ihre Rechtsvertretung, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemessen.

Im ungünstigsten Szenario, wenn Sie den Fall verlieren, müssen Sie nicht nur die eigenen Kosten für den Rechtsstreit tragen, sondern auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt.

Eine dritte Möglichkeit ist der Vergleich. Hierbei nähern sich beide Parteien einander an, um eine praktikable Lösung für den Konflikt zu finden. Bei einem Vergleich werden die Kosten individuell und einvernehmlich zwischen den Parteien aufgeteilt. Als Ihr Anwalt berate ich Sie umfassend über die Risiken und Chancen dieser unterschiedlichen Ausgänge und unterstütze Sie dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.

Um Ihren Fall effektiv bearbeiten zu können, ist es zunächst wichtig, dass Sie mir eine präzise Schilderung der Sachlage geben. Konkret bedeutet das, ich benötige eine genaue Beschreibung der Ereignisse: Was genau ist passiert und wer fordert was von wem?

Für eine erste Beurteilung Ihres Falles ist es zudem sehr hilfreich, wenn Sie mir wesentliche Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Fall stehen, zukommen lassen. Eine chronologische Aufzeichnung der Ereignisse kann ebenfalls sehr nützlich sein, um die Geschehnisse klar zu verstehen.

Wenn es dann in die detailliertere Fallbearbeitung geht, werden alle Dokumente relevant, die in irgendeiner Weise mit dem Fall zusammenhängen. Dazu gehören unter anderem E-Mails, Screenshots von Chatverläufen und Gesprächsnotizen mit potenziellen Zeugen. Diese Informationen sind essenziell, um eine umfassende und genaue Einschätzung Ihres Falles vornehmen zu können und Sie bestmöglich zu vertreten.

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, Sie stets auf dem Laufenden zu halten. Deshalb informiere ich meine Mandanten umgehend, sobald es neue Entwicklungen in ihrem Fall gibt. Lange Wartezeiten gibt es in meiner Praxis nicht. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie sofort informiert werden, sobald es etwas Neues gibt.

Zudem lege ich großen Wert auf eine enge und transparente Kommunikation mit meinen Mandanten. Daher ermutige ich Sie, mich jederzeit anzurufen, falls Sie Fragen haben oder ein Update zu Ihrem Fall wünschen. Diese offene Kommunikationspolitik dient dazu, sicherzustellen, dass Sie sich stets gut betreut und informiert fühlen.

Sobald Sie mich mit Ihrem Anliegen beauftragt haben, übernehme ich die gesamte Kommunikation in Ihrem Fall. Das bedeutet, wenn Sie von Behörden oder der Gegenseite kontaktiert werden, ist es das Beste, diese höflich an mich zu verweisen. Dies gewährleistet, dass alle Kommunikation durch mich als Ihren Anwalt koordiniert und überwacht wird, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Im Sinne einer effektiven und klaren Kommunikationsstrategie empfehle ich Ihnen, nicht eigenständig mit der Gegenseite oder Behörden zu sprechen, sofern dies nicht vorab mit mir abgesprochen wurde. So können Missverständnisse vermieden und die Konsistenz in der Kommunikation sichergestellt werden. Mein Ziel ist es, Ihren Fall mit höchster Professionalität und in Ihrem besten Interesse zu vertreten, und eine zentralisierte Kommunikation ist ein wichtiger Teil dieser Strategie.

Ich muss Ihnen mitteilen, dass ich eine außergerichtliche Beratung gegen Beratungsschein nicht anbiete. Für solche Anfragen empfehle ich Ihnen, sich an einen Kollegen zu wenden, der diese Art der Beratung durchführt.

Was die Prozessvertretung unter Prozesskostenhilfe betrifft, so übernehme ich diese in Ausnahmefällen. Falls Sie in Betracht ziehen, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, bitte ich Sie, das entsprechende Formular zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen auszufüllen und es mir zusammen mit den notwendigen Belegen zuzusenden. Dieses Formular finden Sie hier. Ihre Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt, und auf dieser Basis können wir gemeinsam prüfen, ob eine Vertretung im Rahmen der Prozesskostenhilfe möglich ist.

Ja, grundsätzlich trete ich auch als Pflichtverteidiger auf. Dies geschieht in Fällen, die der notwendigen Verteidigung unterliegen und bei denen das Gericht die Bestellung eines Pflichtverteidigers anordnet. Allerdings bearbeite ich nicht jeden Strafrechtsfall. Daher ist es wichtig, dass Sie vor der Benennung mit mir in Kontakt treten. In einem Gespräch können wir die Rahmenbedingungen und spezifischen Details Ihres Falls besprechen. So kann ich einschätzen, ob ich in der Lage bin, Sie effektiv zu vertreten und ob ich als Ihr Pflichtverteidiger fungieren kann. Meine Priorität liegt darin, jedem Mandanten eine qualifizierte und engagierte Vertretung zu bieten, daher ist diese Vorabklärung für beide Seiten von Vorteil.

Haben Sie noch weitere Fragen zu meiner Arbeitsweise oder zu Ihrem Verfahren ? 

Gerne können Sie mich unverbindlich mit Ihrem Anliegen kontaktieren.