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Paketzustellung, ohne dass der Postbote klingelt?

Auf Grund der Coronapandemie hat das Paketaufkommen massiv zugenommen. Viele Kunden bestellen aus hygienischen Gründen oder purer Bequemlichkeit lieber online ihre Waren. Ärgerlich ist es jedoch, wenn das Paket am Ende nicht zugestellt wird. Regelmäßig beschweren sich Kunden, dass Paketzusteller nicht geklingelt haben, obwohl man doch zuhause war. In Zeiten von Home-Office auch gut nachvollziehbar.

Bei einigen Paketzustellern wie etwa Amazon Prime ist es bereits jetzt möglich, dass Paket vor der Haustür ablegen oder im Garten deponieren zu lassen. In diesem Fall klingelt der Paketbote nicht mehr an der Haustür, sondern Sie erhalten eine Mitteilung per App, E-Mail oder Benachrichtigungskarte über die Ankunft und den Verbleib ihres Pakets. So versucht zum Beispiel auch DHL durch die Änderung ihres Ablagevertrages in eben jene Kerbe zu schlagen. Ab dem 01.07.2021 werden also weniger DHL-Boten bei Verbrauchern klingeln.

Was ist ein Ablagevertrag?

Ein Ablagevertrag kann im Postkonto (Kundenkonto bei DHL) mit DHL geschlossen werden. Darin vereinbaren die Parteien, dass der Zusteller Ihr Paket an einem vorgesehenen und vereinbarten Ort deponiert. Eine persönliche Zustellung an der Haustür soll damit überflüssig werden. Vielmehr kann der Verbraucher sein Paket vor der Haustür selbst abholen oder an einem anderen sicheren Ablageort.

Durch diese Art von Zustellung können unnötige Kontakte vermieden werden. Hinzu kommt, dass sich DHL davon verspricht, schneller und unkomplizierter Warensendungen auszuliefern. Damit will DHL auch dem zunehmenden Paketmengen gerecht werden.

Wer haftet, wenn mein Paket verloren geht?

Vorsicht! Kunden die einen Ablagevertrag geschlossen haben, setzen sich einem Haftungsrisiko aus. Zu dem Zeitpunkt, an dem der Zusteller das Paket am vereinbarten Ort abgelegt hat, geht das Verlustrisiko auf den Verbraucher über. Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten Gefahrenübergang nach § 447 BGB. Das heißt, geht das Paket nach Ablage verloren, etwa weil jemand anderes es an sich nimmt, haftet weder DHL noch der Verkäufer dafür. Gleiches gilt auch, wenn die Ware nach der Zustellung beschädigt wird, etwa weil sie Regen ausgesetzt wurde.

Was kann ich tun, wenn ich eine solche Art der Zustellung nicht will?

Grundsätzlich gelten diese Änderungen nur für Kunden, die mit DHL einen Ablagevertrag geschlossen haben. Ob das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie in Ihrem Postkonto prüfen. Zudem informiert DHL alle Kunden mit einem Ablagevertrag schriftlich über die Änderung des Zustellungsverfahrens. Nach Eingang dieses Schreibens haben Sie vier Wochen Zeit der Änderung zu widersprechen. In diesem Fall klingelt der Paketbote weiterhin bei Ihnen. Zusätzlich können Sie die Funktion auch selbst in Ihrem Postkonto bearbeiten. Wenn Sie die „Klingel-Variante“ ankreuzen, wird auch zukünftig der Paketzusteller bei Ihnen klingeln.

Für Kunden, die keinen Ablagevertrag mit DHL geschlossen haben, ändert sich nichts.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten als Verbraucher? Dann kontaktieren Sie mich doch direkt. Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter.