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Abmahnung – Marions Kochbuch durch Albrecht Bischoff Rechtsanwälte Partnerschaft

Was tun bei einer Abmahnung von Marions Kochbuch?

Vor kurzem erreichte mich eine Abmahnung der Kanzlei Albrecht Bischoff im Auftrag der Knieper Verwaltungs GmbH. In dieser Abmahnung wurde meinem Mandanten vorgeworfen, ein Bild der Webseite marions-kochbuch.de genutzt zu haben, ohne die entsprechenden Lizenzrechte inne zu haben oder den Urheber des Bildes zu nennen. Zudem wurde mein Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz und die angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Die Kanzlei Albrecht Bischof vertritt Folker Knieper, welcher Inhaber von Nutzungsrechten an Bildern ist, die vor allem Lebensmittel abbilden. Die Bildrechte werden durch die Knieper Verwaltungs GmbH gehalten.

Was können Sie tun?

Sollten Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, sprechen Sie mich gerne an. Wenn Sie die Abmahnung ignorieren und nichts tun, droht Ihnen eine einstweilige Verfügung, die mitunter sehr teuer werden kann.

Prüfen Sie die Unterlassungserklärung! Mitunter sind Unterlassungserklärungen sehr weitreichend und sollten nicht einfach so unterschrieben werden. Vielmehr bietet es sich an, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen.

Die Höhe des geforderten Schadensersatzes ist meiner Meinung nach meist nicht richtig angesetzt. So wird der Schadensersatz für die  strittigen Bilder zwar korrekt nach dem Bildhonorar der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) entnommen, jedoch wird hier verkannt, dass sich im Laufe der letzten Jahre bei der Berechnung des Schadensersatzes ein Stufenverfahren entwickelt hat, welches zu einem deutlich niedrigen Schadensersatz führen kann.

Im Falle einer Abmahnung durch die Knieper Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff, wenden Sie sich gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung an mich.

Worum ging es in der Abmahnung?

Meinem Mandanten wurde von der Knieper Verwaltungs GmbH durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff vorgeworfen, ein Bild von der Plattform Marions Kochbuch ohne die entsprechenden Rechte auf Facebook veröffentlicht zu haben. Dadurch seien ausschließliche Nutzungsrechte der Knieper Verwaltungs GmbH verletzt worden.

Damit lag der Abmahnung folgender Vorwurf zugrunde:

Rechtswidrige Vervielfältigung des Bildes zu gewerblichen Zwecken, § 16 UrhG;

Rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Fotos im Internet, § 19a UrhG;

Nutzung des Fotos ohne Urheber- und Rechtehinweise und damit die Verletzung des persönlichen Rechts des Urhebers, § 13 UrhG;

Straftatbestand des §§ 106, 108, 108a UrhG.

Was sollte passieren?

Von meinem Mandanten wurde verlangt, die Nutzung des Fotos Folker Kniepers zu unterlassen. Aus diesem Grund sollte mein Mandant eine Unterlassungserklärung abgeben. Bei einem Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung wäre eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Der Anspruch auf Unterlassen bildet jedoch nur den Auftakt für die Geltendmachung des Schadensersatzes und des Aufwendungsersatzes. Denn die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff machen im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH Schadensersatz für das genutzte Foto geltend. Die Berechnung des Schadensersatzes in Form einer sogenannten Lizenzanalogie erfolgt anhand der MFM-Tabelle. Hinzu kommt ein ebenso hoher Betrag für die Nichtnennung des Urhebers der Bilder.

Zudem machen die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff Anwaltskosten, basierend auf dem Streitwert, geltend. Insgesamt betrug die Abmahnung für das Foto mehrere Tausend Euro.

Was ist hier zu empfehlen?

Ausgehend einiger Berichte von Kollegen sind die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff bekannt. Sie scheuen nicht, den Gerichtsweg zu gehen. Aus diesem Grund sind Abmahnungen von dieser Kanzlei ernst zu nehmen, da ansonsten ein teures Gerichtsverfahren drohen kann.

Die aus meiner Sicht zu hoch angesetzten Schadensersatzforderungen sind zudem genau zu prüfen. Denn auch wenn die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff sich auf eine durchaus beachtliche Prozesserfahrung berufen können, ist zumindest zweifelhaft, ob man die MFM-Tabelle immer und zu jeder Zeit als Berechnungsgrundlage heranziehen kann.

 

Für weitere Information rund um Abmahnungen und wie Sie selbst ihre Bildrechte durchsetzen können, melden Sie sich per E-Mail beziehungsweise besuchen Sie meine Webseite.