Recht für digitale Reichweite

Content Creator und Influencer
sicher kooperieren.

Vertrags-, Urheber-, Marken- und Werberecht für Creator, Agenturen und digitale Kooperationen.

Was ich für Sie
übernehme.

Der konkrete Umfang richtet sich nach Ihrem Sachverhalt. Sie erhalten vor der Beauftragung eine klare Einordnung der nächsten Schritte.

01

Kooperations- und Agenturverträge

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

02

Nutzungsrechte an Fotos und Videos

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

03

Werbekennzeichnung

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

04

Marken- und Namensrechte

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

05

Plattform- und Accountkonflikte

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

06

Abmahnungen und Anspruchsdurchsetzung

Prüfung, Beratung und – soweit erforderlich – konsequente außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

Wann eine rechtliche Prüfung sinnvoll ist.

  1. 01Kooperation mit Marke oder Agentur
  2. 02Content soll weiterverwendet werden
  3. 03Account wird gesperrt
  4. 04Abmahnung wegen Werbung oder Urheberrecht

Worum geht es?

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Sie erhalten zeitnah eine persönliche Rückmeldung dazu, ob und in welchem Rahmen eine Bearbeitung möglich ist.

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Direkt erreichbar 0341 331 18 930 info@ra-geidel.de NeuAnliegen Kompass Kontaktseite öffnen →
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