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IT-Recht

Welche IT-Infrastruktur passt zu meinem Unternehmen?

NAS-System, Cloudspeicher oder eigener Server In der heutigen Zeit ist die Wahl der richtigen IT-Infrastruktur für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Daten zu speichern und zu verwalten, wie z.B. NAS-Systeme, Cloudsysteme und eigene Server. Im Folgenden werde ich die Vor- und Nachteile dieser Optionen im …

NAS-System, Cloudspeicher oder eigener Server

In der heutigen Zeit ist die Wahl der richtigen IT-Infrastruktur für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Daten zu speichern und zu verwalten, wie z.B. NAS-Systeme, Cloudsysteme und eigene Server. Im Folgenden werde ich die Vor- und Nachteile dieser Optionen im Hinblick auf Kosten und Datenschutz für deutsche Unternehmen erläutern.

NAS-Systeme

NAS-Systeme (Network-Attached Storage) sind in der Regel kostengünstiger als Cloudsysteme oder eigene Server. Sie bieten eine einfache Einrichtung und benötigen keine spezielle Infrastruktur, was die Kosten reduziert. Allerdings sind NAS-Systeme in der Regel auf eine begrenzte Speicherkapazität beschränkt, was für Unternehmen mit hohen Datenmengen problematisch sein kann. Vorteilhaft hierbei ist jedoch, dass das NAS-System regelmäßig im eigenen Unternehmen steht. Somit hat das Unternehmen, die Kontrolle über die im NAS-System gespeicherten personenbezogenen Daten.

Cloudsysteme

Cloudsysteme hingegen bieten unbegrenzte Speicherkapazitäten und sind daher ideal für Unternehmen, die große Datenmengen speichern müssen. Allerdings sollten Unternehmen bei der Nutzung von Cloudsystemen die Kosten für den Traffic berücksichtigen und sich bewusst sein, dass ihre Daten auf Servern gespeichert werden, die sich nicht unbedingt in Deutschland oder der EU befinden. Dies kann datenschutzrechtliche Probleme verursachen. Denn die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer ist nur zulässig, wenn die engen Voraussatzungen des Art. 45 DSGVO vorliegen.

Eigene Server

Eigene Server hingegen bieten Unternehmen die volle Kontrolle über ihre Daten und die Sicherheit, dass die Daten innerhalb der EU gespeichert werden. Allerdings sind eigene Server mit höheren Kosten verbunden, da sie eine spezielle Infrastruktur und Expertenwissen erfordern, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß betrieben werden. Diese Kosten stehen jedoch dem hohen Maß an Datenschutz gegenüber und sind bei möglichen Bußgeldern der Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen.

Datenschutz

Datenschutz ist ein weiterer wichtiger Faktor bei der Wahl der richtigen IT-Infrastruktur. In Deutschland gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die Unternehmen dazu verpflichten, personenbezogene Daten innerhalb der EU zu speichern, es sei denn, es gibt angemessene Garantien für den Datenschutz. Unternehmen, die Cloudsysteme nutzen, sollten sicherstellen, dass ihre Daten auf Servern in der EU gespeichert werden. Dies kann etwa durch den Abschluss eines Auftragverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) mit dem Cloudanbieter erfolgen, sowie durch eine umfassende Prüfung des Anbieters vor Vertragsschluss. Bei der Nutzung von eigenen Servern müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Infrastruktur den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahl zwischen NAS-Systemen, Cloudsystemen und eigenen Servern von verschiedenen Faktoren abhängt. NAS-Systeme sind günstiger und einfacher einzurichten, bieten jedoch begrenzte Speicherkapazitäten. Cloudsysteme bieten unbegrenzte Speicherkapazitäten, können jedoch datenschutzrechtliche Probleme verursachen. Eigene Server bieten Unternehmen volle Kontrolle über ihre Daten und die Sicherheit, dass ihre Daten innerhalb der EU gespeichert werden, sind jedoch mit höheren Kosten verbunden.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf IT-Recht rate ich deutschen Unternehmen, bei der Wahl ihrer IT-Infrastruktur besonders den Datenschutz im Auge zu behalten. Unternehmen sollten sich über die Anforderungen der DSGVO informieren und bei Bedarf eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre IT-Infrastruktur den relevanten Normen entspricht. Gerne berate ich Sie und Ihr Unternehmen, wenn Sie planen neue IT-Infrastrukturprojekte einzuführen.

Sebastian Geidel

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Sebastian Geidel LL.M.

Sebastian Geidel LL.M.

Fachanwalt für IT-Recht und TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Beratung an den Schnittstellen von Technik, Unternehmen, Daten und Konflikten.

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